Aus dem Artikel:
"AfD will gegen Einbehalt der Spende klagen
In derartigen Fällen gilt, dass eine Partei nach dem Erkennen der tatsächlichen Umstände den Spendenbetrag unverzüglich an die Bundeskasse weiterleiten muss. Das hatte die Partei auch gemacht, "zur Verwahrung" und vorbehaltlich der abschließenden Klärung der Rechtslage. Die Partei entging so einer Zahlungsverpflichtung in dreifacher Höhe, die sonst fällig gewesen wäre.
Die AfD hat stets bestritten, dass es sich um eine Strohmannspende handele. Wie Bundesschatzminister Carsten Hütter der "Bild"-Zeitung sagte, wolle die Partei nun gegen den Einbehalt des Geldes klagen. "Aus unserer Sicht hat die Entscheidung der Bundestagsverwaltung keine rechtliche Grundlage."
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Wenn man jetzt boshaft sein wollte, könnte man sich fragen, wie das denn passieren konnte.
Aber es ist ja Urlaubszeit.
Keine Debatte, die Politik soll endlich den Arsch hochbekommen.
Ach, ich vergaß, Merz und seine Konsorten waren es ja, die mit der Afd koalieren wollten. 🤮🤮🤮🤮🤮🤮
Christian Neubauer
Als Antwort auf ZDF heute (inoffiziell) • • •