M.a.W. „Wir machen das, was die AfD will“.
Da bleiben keine Fragen offen.
Bei dem Entscheid des Berliner Verwaltungsgerichts handele es sich um eine "Einzelfallentscheidung", sagt Kanzleramtschef Frei. Darüber hinaus habe es "keine weitere Wirkung".
Bei dem Entscheid des Berliner Verwaltungsgerichts handele es sich um eine "Einzelfallentscheidung", sagt Kanzleramtschef Frei. Darüber hinaus habe es "keine weitere Wirkung".
auch wenn ihr es doppelt schreibt. Das Gericht schreibt:
"Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden"
Das ist eine allgemeingültige Aussage.
Willy_Wuff
Als Antwort auf ZDF heute (inoffiziell) • • •