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Jedes Jahr fühlt der DGB den Puls der Auszubildenden: Wie geht es ihnen in den Betrieben? Was kritisieren sie? Im Mittelpunkt dieses Mal: der Weg in einen Ausbildungsberuf.

Als Antwort auf ZDF heute (inoffiziell)

Aus dem Artikel:
"AfD will gegen Einbehalt der Spende klagen

In derartigen Fällen gilt, dass eine Partei nach dem Erkennen der tatsächlichen Umstände den Spendenbetrag unverzüglich an die Bundeskasse weiterleiten muss. Das hatte die Partei auch gemacht, "zur Verwahrung" und vorbehaltlich der abschließenden Klärung der Rechtslage. Die Partei entging so einer Zahlungsverpflichtung in dreifacher Höhe, die sonst fällig gewesen wäre.
Die AfD hat stets bestritten, dass es sich um eine Strohmannspende handele. Wie Bundesschatzminister Carsten Hütter der "Bild"-Zeitung sagte, wolle die Partei nun gegen den Einbehalt des Geldes klagen. "Aus unserer Sicht hat die Entscheidung der Bundestagsverwaltung keine rechtliche Grundlage."
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